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Der Freundeskreis ist als gemeinnütziger Verein gem. § 52 Abs. 1 Nr.7 und 18 AO anerkannt und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen sowohl für die Mitgliedsbeiträge als auch für Spenden auszustellen.
Bis 200 EUR wird von den Finanzämtern der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung anerkannt.
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Konto für Mitgliedsbeiträge & Spenden |
"Freundeskreis der Käte Ahlmann Stiftung e.V."
Haspa Hamburg BIC: HASPDEHHXXX IBAN: DE50200505501315136190 |
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