JEDER BEITRAG ZÄHLT

BEIM VEREIN "FREUNDESKREIS DER KÄTE AHLMANN STIFTUNG E.V."

Schon jetzt möchten wir uns für Ihre Unterstützung bedanken. Sie können unseren Verein mit Ihrem Mitgliedsbeitrag oder auch direkt via Spende unterstützen. Gemäß Vereinsrecht sind wir als gemeinnützig anerkannt und können Ihre Spenden quittieren.

MITGLIEDSBEITRAG

Die fördernde Mitgliedschaft gem. §7 Abs.1 der Satzung beträgt jährlich 100 EUR.
Die ordentliche Mitgliedschaft gem. §7 Abs.2 der Satzung beträgt jährlich 250 EUR.
Die Firmenmitgliedschaft gem. §7 Abs.3 der Satzung beträgt jährlich 500 EUR.

Über die Einrichtung eines Dauerauftrages oder eine Einzugsermächtigung würden wir uns aus organisatorischen Gründen sehr freuen.

Ihren Antrag auf Mitgliedschaft können Sie sich hier downloaden.

SPENDEN

für den Verein "Freundeskreis der Käte Ahlmann Stiftung e.V." sind immer gern gesehen.
Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie eine steuerabzugsfähige Quittung erhalten möchten.
Bis 200 EUR wird von den Finanzämtern der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung anerkannt.

KONTO FÜR MITGLIEDSBEITRÄGE & SPENDEN

"Freundeskreis der Käte Ahlmann Stiftung e.V."
Kto.Nr.: 4907200
BLZ: 20070000
bei der Deutschen Bank AG

BIC: DEUTDEHHXXX
IBAN: DE97200700000490720000

Bitte nicht den Verwendungszweck "Spende" oder "Mitgliedsbeitrag" vergessen.